Voraussetzungen für private Krankenkassen

 

 

Grundsätzlich besteht in Deutschland die Pflicht, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern zu lassen. Manche Personengruppen haben jedoch die Möglichkeit, sich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu entscheiden, da für sie diese Versicherungspflicht nicht besteht.
 


 

Um sich privat krankenversichern zu können, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Zu den Voraussetzungen, um zunächst überhaupt die Möglichkeit zu haben, einen Antrag auf Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung stellen zu können, muss man bestimmte Berufskriterien erfüllen. So können sich zum Beispiel Freiberufler, Selbstständige und Beamte privat versichern, da sie nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.


Neben den genannten Berufsgruppen dürfen sich auch Angestellte und Arbeiter privat krankenversichern, allerdings nur, wenn sie eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten.


Dieses Einkommen muss mindestens 3 Jahre in Folge über 48.150 Euro Bruttojahresgehalt betragen, was einem monatlichen Bruttolohn von 4.012,50 Euro entspricht.


Alle Arbeitnehmer, deren Gehalt über dieser Grenze liegt, haben die Möglichkeit, aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszutreten, und sich stattdessen in einer privaten Krankenversicherung als Mitglied versichern zu lassen.


Bei dem Wechsel in die private Krankenversicherung sollte man allerdings bedenken, dass man nur in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren kann, wenn man dort wieder versicherungspflichtig wird. Das kann z.B. der Fall sein, wenn man als Selbstständiger nun Angestellter wird, oder sich das Gehalt bis unter die Pflichtversicherungsgrenze reduziert.

Neben diesen grundsätzlichen Voraussetzungen, die man erfüllen muss, um den Aufnahmeantrag bei der privaten Krankenversicherung stellen zu können, muss man noch einige Voraussetzungen erfüllen, damit diese private Krankenversicherung einen auch als Versicherten aufnimmt.


Das ist zwar zumeist kein Problem, aber dennoch kann sich die private Krankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ihre Mitglieder aussuchen. Daher können Aufnahmeanträge auch schon einmal abgelehnt werden. Vom Grundsatz her machen die privaten Krankenversicherungen den Vertragsabschluss bzw. den zu wählenden Tarif innerhalb der Versicherung von bestimmten Kriterien abhängig. Dazu zählen das Alter, das Geschlecht, die Gesundheitssituation des Antragstellers und gewünschte Leistungen.



 

Navigation