Informationen und Vergleich private Krankenkassen
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Grundsätzlich besteht in Deutschland die Pflicht, sich
in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern zu
lassen. Manche Personengruppen haben jedoch die
Möglichkeit, sich zwischen der gesetzlichen und der
privaten Krankenversicherung zu entscheiden, da für sie
diese Versicherungspflicht nicht besteht. |
Neben den genannten Berufsgruppen dürfen sich auch Angestellte und Arbeiter
privat krankenversichern, allerdings nur, wenn sie eine bestimmte
Einkommensgrenze überschreiten.
Dieses Einkommen muss mindestens 3 Jahre in Folge über 48.150 Euro
Bruttojahresgehalt betragen, was einem monatlichen Bruttolohn von 4.012,50 Euro
entspricht.
Alle Arbeitnehmer, deren Gehalt über dieser Grenze liegt, haben die Möglichkeit,
aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszutreten, und sich stattdessen in
einer privaten Krankenversicherung als Mitglied versichern zu lassen.
Bei dem Wechsel in die private Krankenversicherung sollte man allerdings
bedenken, dass man nur in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren kann,
wenn man dort wieder versicherungspflichtig wird. Das kann z.B. der Fall sein,
wenn man als Selbstständiger nun Angestellter wird, oder sich das Gehalt bis
unter die Pflichtversicherungsgrenze reduziert.
Neben diesen grundsätzlichen Voraussetzungen, die man erfüllen muss, um den
Aufnahmeantrag bei der privaten Krankenversicherung stellen zu können, muss man
noch einige Voraussetzungen erfüllen, damit diese private Krankenversicherung
einen auch als Versicherten aufnimmt.
Das ist zwar zumeist kein Problem, aber dennoch kann sich die private
Krankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ihre
Mitglieder aussuchen. Daher können Aufnahmeanträge auch schon einmal abgelehnt
werden. Vom Grundsatz her machen die privaten Krankenversicherungen den
Vertragsabschluss bzw. den zu wählenden Tarif innerhalb der Versicherung von
bestimmten Kriterien abhängig. Dazu zählen das Alter, das Geschlecht, die
Gesundheitssituation des Antragstellers und gewünschte
Leistungen.