Sind Kassenpatienten Patienten zweiter Klasse?

 

 

Die gesetzliche Krankenkasse soll allen Menschen, die in Deutschland pflichtversichert sind, eine ausreichende medizinische Grundversorgung bieten. Hierzu gehören natürlich die Behandlungen beim Allgemein- und Facharzt sowie der Erhalt der notwendigen Medikamente. Neben den gesetzlichen Krankenkassen gibt es jedoch auch private Krankenkassen, die vor allem Freiberufler, Selbstständige sowie Angestellte mit hohem Einkommen als Versicherte bedienen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse werden hier deutlich höhere Honorarsätze für die Ärzte bezahlt, auch Praxisgebühren sowie Zuzahlungen für Medikamente müssen diese Versicherten nicht leisten.


 

Auch müssen Ärzte für gesetzlich Versicherte ein Budget beachten, welches bereits meist vorzeitig ausgeschöpft ist. Dies führt dazu, dass der Arzt die angefallenen Behandlungskosten nicht mehr abrechnen kann, gleiches gilt für verordnete Medikamente. In schlimmsten Fällen müssen Ärzte gar mit Strafen rechnen, wenn sie weitere Kosten verursachen.


Immer mehr gesetzlich Versicherte fühlen sich Studien zufolge daher als Patienten zweiter Klasse. Der Sparzwang der gesetzlichen Krankenkassen, der sich aufgrund des demografischen Wandels wohl weiter verstärken wird, fordert zunehmende Einschränkungen im Leistungskatalog der Kassen sowie steigende Beiträge. Dies führt zu weiterem Unmut der Patienten.


Was von den Ärzten bisher immer bestritten wurde, ist neuesten Untersuchungen zufolge jedoch gängige Praxis: Kassenpatienten müssen auf Termine beim Facharzt deutlich länger warten als privat Versicherte (mitunter länger als sechs Wochen), weiterhin verschieben einige Ärzte sehr teure Untersuchungen bei gesetzlich Versicherten gern einmal auf das nächste Quartal, wenn ihr Budget erschöpft ist. Selbst beim Hausarzt zeigt sich bereits eine 2-Klassen-Behandlung. So müssen auch hier Kassenpatienten trotz Termin länger warten, denn Privatpatienten werden zuerst behandelt. Sie sollen sich in jedem Fall wohl fühlen, denn nur so kommen sie auch erneut in die Praxis, wenn eine Erkrankung aufgetreten ist. In einigen Praxen wurde sogar festgestellt, dass Privat- und Kassenpatienten unterschiedlich terminiert werden, sogar die Wartezimmer werden getrennt. So soll der Unmut der gesetzlich Versicherten gering gehalten werden.


Fazit: Wird die Vergütung der Ärzte nicht kurzfristig einheitlich gestaltet, wird sich die unterschiedliche Behandlung von privat und gesetzlich Versicherten auch aufgrund des zunehmenden Ärztemangels weiter ausweiten, was zur Benachteiligung führt.

 

Navigation