Krankenversicherung

 

 

Die Krankenversicherung in Deutschland ist grundsätzlich in zwei Bereiche geteilt. Dies ist zum einen die gesetzliche Krankenversicherung, über die Arbeitnehmer bis zum Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze bezeichnet) sowie Rentner, Arbeitslose und Studenten bis zu einem bestimmten Alter grundsätzlich pflichtversichert sind. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (kurz GKV) werden lohnabhängig erhoben und anschließend vom Arbeitgeber direkt an die Krankenversicherung abgeführt.
 


 

Die Beiträge werden hierbei aber nicht vom Arbeitgeber allein getragen, sondern Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge. Lediglich der Zusatzbeitrag von 0,9%, der am 01. Juli 2005 eingeführt wurde, ist vom Arbeitnehmer allein zu tragen. Obwohl die Beiträge der verschiedenen Krankenkassen voneinander abweichen können (derzeit liegt der Beitragssatz zwischen 11,9-15% des Bruttoentgeltes), sind die Leistungen nahezu gleich. Sie werden am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen angelehnt, der gesetzlich festgelegt ist. Dieser Leistungskatalog musste in der Vergangenheit aufgrund von Kostenproblemen der Krankenkassen, mehrfach reduziert werden. Die Versicherten müssen heute mit Zuzahlungen für Medikamente sowie mit der Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal leben. Vor allem der demografische Wandel in Deutschland wird wohl auch in Zukunft zu weiter steigenden Preisen führen.


Im Unterschied hierzu existieren weiterhin die private Krankenkassen. Sie können von allen Menschen genutzt werden, die nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen. Hierzu gehören in erster Linie Selbstständige, Freiberufler sowie Arbeitnehmer mit einem Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze. Die Beiträge für die Private Krankenversicherung werden nicht lohnabhängig, sondern in Abhängigkeit verschiedener anderer Faktoren ermittelt. Hierzu gehören zum Beispiel das Alter, das Geschlecht sowie der Gesundheitszustand des Versicherten.

 

Da die privaten Krankenkassen nach dem eingegangenen Risiko kalkulieren müssen, werden ältere Versicherte meist mit höheren Beiträgen belegt, auch Vorerkrankungen können zu Prämienaufschlägen führen. Die Versicherungsleistungen der PKV sind zudem nicht starr, sondern können vom Versicherten frei gewählt werden.

 

Die Tarife der Versicherungsunternehmen sind hierbei sehr umfangreich. So ist es möglich, die Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder die 100%ige Kostenerstattung von Sehhilfen zu vereinbaren. Selbst die Behandlungskosten von Heilpraktikern können über die Versicherung abgedeckt werden. Je nach Leistungsumfang wird dann der Beitrag berechnet. Grundsätzlich sind Praxisgebühren sowie Zuzahlungen für Medikamente nicht zu leisten.



 

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