Basistarif private Krankenkassen

 

 

Im Zuge der notwendige gewordenen Gesundheitsreform einigte sich die Große Koalition im Jahr 2007 darauf einen Gesundheitsfond einzurichten, in den die gesetzlich Versicherten ab dem 01.01.2009 ihre Beiträge einzahlen sollen. Ziel war es, mehr Wettbewerb unter den Krankenkassen zu bekommen.
 


 

In dem Zusammenhang wurde für private Krankenkassen auch ein sogenannter neuer Basistarif beschlossen, der ebenfalls zum Jahresbeginn 2009 geltend soll. Dieser Basistarif ersetzt den bisherigen Standardtarif und muss von seinem Leistungsumfang her mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein.

 

Der Staat erhält dazu die Kompetenz, zusammen mit dem Verband der privaten Krankenversicherungen die Rahmenvorgaben für den Umfang des Versicherungsschutzes festzusetzen. Um die Finanzierung zu gewährleisten, darf der Basistarif den monatlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Dieser liegt derzeit bei rund 500 €. Werden Ehepartner im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert, zahlen diese maximal 150 % des Höchstbeitrages.


Liegt beim Versicherungsnehmer jedoch eine Bedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches vor, reduziert sich der Monatsbeitrag um 50 %; ist die Hilfebedürftigkeit dann immer noch gegeben, beteiligt sich der zuständige Sozialversicherungsträger mit höchstens 125 € monatlich.


Sollten Versicherte finanziell in der Lage sein, einen Selbstbehalt zum Basistarif zahlen zu können, so kann dieser zwischen 300 € und 1200 € liegen. Außerdem kann er jederzeit reduziert oder erhöht werden. Eine Gesundheitsprüfung findet dabei nicht statt.

Waren früher für die Festsetzung des Beitrages bei private Krankenkassen auch Vorerkrankungen und Allergien anzugeben, richten sich diese nunmehr nur nach dem Geschlecht und dem Alter des Versicherungsnehmers. Es dürfen keine Antragsteller mehr abgelehnt werden; es sei denn, die Versicherer haben bereits Vorverträge einmal wegen arglistiger Täuschung angefochten oder sind von diesen zurückgetreten.

War es bisher üblich, dass der Patient die vom behandelnden Arzt in Rechnung gestellte Leistung vorerst aus eigener Tasche bezahlt, so erhält der Arzt im Basistarif die Möglichkeit, direkt mit der privaten Krankenversicherung abzurechnen.



 

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