Informationen und Vergleich private Krankenkassen
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Im Zuge
der notwendige gewordenen Gesundheitsreform einigte sich
die Große Koalition im Jahr 2007 darauf einen
Gesundheitsfond einzurichten, in den die gesetzlich
Versicherten ab dem 01.01.2009 ihre Beiträge einzahlen
sollen. Ziel war es, mehr Wettbewerb unter den
Krankenkassen zu bekommen.
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Der Staat erhält dazu die Kompetenz, zusammen mit dem Verband der privaten Krankenversicherungen die Rahmenvorgaben für den Umfang des Versicherungsschutzes festzusetzen. Um die Finanzierung zu gewährleisten, darf der Basistarif den monatlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Dieser liegt derzeit bei rund 500 €. Werden Ehepartner im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert, zahlen diese maximal 150 % des Höchstbeitrages.
Liegt beim Versicherungsnehmer jedoch eine Bedürftigkeit im Sinne des
Sozialgesetzbuches vor, reduziert sich der Monatsbeitrag um 50 %; ist die
Hilfebedürftigkeit dann immer noch gegeben, beteiligt sich der zuständige
Sozialversicherungsträger mit höchstens 125 € monatlich.
Sollten Versicherte finanziell in der Lage sein, einen Selbstbehalt zum
Basistarif zahlen zu können, so kann dieser zwischen 300 € und 1200 € liegen.
Außerdem kann er jederzeit reduziert oder erhöht werden. Eine Gesundheitsprüfung
findet dabei nicht statt.
Waren früher für die Festsetzung des Beitrages bei private Krankenkassen auch
Vorerkrankungen und Allergien anzugeben, richten sich diese nunmehr nur nach dem
Geschlecht und dem Alter des Versicherungsnehmers. Es dürfen keine Antragsteller
mehr abgelehnt werden; es sei denn, die Versicherer haben bereits Vorverträge
einmal wegen arglistiger Täuschung angefochten oder sind von diesen
zurückgetreten.
War es bisher üblich, dass der Patient die vom behandelnden Arzt in Rechnung
gestellte Leistung vorerst aus eigener Tasche bezahlt, so erhält der Arzt im
Basistarif die Möglichkeit, direkt mit der privaten Krankenversicherung
abzurechnen.