Vergleich private Krankenkassen

 

 

Grundsätzlich hat man in Deutschland nicht die Möglichkeit, sich im Bereich der Krankenversicherung zwischen einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenkassen zu entscheiden.
Unter bestimmten Voraussetzung ist für bestimmte Personen dieser Entscheidungsfreiraum jedoch gegeben.
 


Viele Versicherte machen dann auch von ihrem Recht Gebrauch, sich in der privaten Krankenkasse versichern zu lassen, da diese oftmals günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung ist, und zudem oftmals deutlich bessere und erweitertere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung bietet.

 


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Jeder Selbstständige, Künstler, Freiberufler und Beamte kann sich privat krankenversichern lassen. Zudem können auch Angestellte über einem Bruttojahreseinkommen von 48.150 Euro aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten und sich für die private Krankenversicherung entscheiden.

Im Vergleich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung gibt es mehrere Aspekte, hinsichtlich derer sich die beiden Versicherungsarten zum Teil deutlich unterscheiden. Während die gesetzliche Krankenversicherung zum Beispiel jede Person versichern muss, kann die private Krankenversicherung auch Aufnahmeanträge ablehnen.

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist alleine vom Gehalt des Versicherten abhängig, während die Beitragshöhe zur privaten Krankenversicherung nach den Kriterien Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und natürlich in erster Linie auch nach dem gewünschte Leistungsspektrum richtet.

Dieses Leistungsspektrum ist bei der privaten Krankenversicherung zum Teil erheblich umfangreicher als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, zahlt dem Versicherten ab der 7.Krankheitswoche ein Krankengeld als Lohnfortzahlung, und erstattet zum Teil die Kosten für Zahnarztbehandlungen und Zahnersatz. Alternative Heilmethoden wie beispielsweise durch Homöopathen oder Heilpraktiker werden nur begrenzt anerkannt. Bei der privaten Krankenversicherung sieht das deutlich besser aus. Sie erstattet natürlich auch alle notwendigen Behandlungen im ambulanten und stationären Bereich. Zudem werden die Kosten für Zahnersatz und Behandlungen oftmals zu 100 Prozent erstattet, ebenso wie für Sehhilfen und Medikamente. Infos zum Thema -> Basistarif

Ferner beinhalten viele private Krankenversicherungen auch die 1.- oder 2. Klassenbelegung im Krankenhaus. Um die verschiedenen Angebote richtig einschätzen zu können, sollte man sinnvollerweise unter den privaten Krankenversicherungen einen Vergleich durchführen.



 

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